Möchten Sie das Gründercoaching in Anspruch nehmen?
So läuft es idealerweise ab
1. Füllen Sie den Online-Antrag auf Gründercoaching aus.
2. Sie wenden sich an einen Regionalpartner (meist Wirtschaftsförderung oder Industrie- und Handelskammer) der KfW.
Der Regionalpartner prüft, ob die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen für die Förderung im Gründercoaching gegeben sind. Schaltet IhrenAntrag für die KfW frei.
3. Nach 3 -5 Werktagen erhalten Sie Post von der KfW mit dem schriftlichen Zuwendungsbescheid.
4. Jetzt können Sie mich als Gründercoach auswählen. Ich bin in der KfW-Beraterbörse gelistet und für das Gründercoaching Deutschland frei geschaltet.
5. Sie schließen mit mir einen schriftlichen Vertrag ab. Darin werden die Inhalte des Coachings, die Höhe des Tageshonorars und die Dauer des Coachings geregelt. Den Vertrag sende ich für Sie an den Regionalpartner. Die KfW prüft den Coachingvertrag und teilt Ihnen das Ergebnis mit.
Über den Zuschussrechner können Sie anhand der Vertragsdaten mit dem Coach die Höhe des Zuschusses vorab ermitteln.
Beispielrechnung* für Coaching nach dem ersten Jahr aus der Arbeitslosigkeit:
5 Tagewerke á 800 € = 4.000 €
Zuschuss: 90% = 3.600 €
verbleibt: 400 €
Übliche Zahlungsweise:
4.000 € an mich --> Einreichen bei der KfW -->
KfW erstattet 3.600 € an Sie
6. Sollte Ihnen die Zahlung des gesamten Coachinghonorars auf einmal zu hoch sein, so rechne ich auch direkt über eine Abtretungserklärung mit der KfW ab.
Mit Abtretung: Sie Zahlen 400 € an mich -->
Einreichen bei der KfW -->
KfW zahlt 3.600 € an mich aus.
6. Nach dem Abschluss des Gründercoachings reichen Sie folgende Unterlagen im Original oder als bestätigte Kopie beim Regionalpartner ein:
o Gesamtrechnung des Gründercoachs
o Coachingbericht (Den Bericht erstellt der Gründercoach.)
o Kontoauszug als Zahlungsbeleg für Ihren Eigenanteil
7. Die KfW zahlt den Beratungszuschuss an Sie bzw. bei Vorliegen einer Abtretungserklärung an mich aus.
Zum Zuschussrechner der KFW Antrag auf Übernahme des Beratungshonorars durch den Europäischen Sozialfonds für Deutschland
*ohne die Betrachtung der Mehrwertsteuer