Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Beratungen zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung.
Das Beratungsprogramm „Wirtschaft“ richtet sich an Existenzgründer in NRW. Für die Erstellung und Prüfung des Gründungskonzepts (Business-Plan) vor der Existenzgründung werden 50% des Beratungshonorars als Zuschuss gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Bezug von Arbeitslosengeld II) kann der Zuschuss auf 80% des Beratungshonorars erhöht werden.
So erhalten Sie durch die Förderung für Ihre Existenzgründung qualifizierte Hilfe zu einem auch für Existenzgründer günstigen Preis.
Das Beratungsprogramm „Wirtschaft“ im Überblick
- 50% Zuschuss für die Beratung zu Ihrer Existenzgründung (max. 1.600 €)
- 80% Zuschuss für die Beratung von Existenzgründern, die z.B. Arbeitslosengeld II beziehen
- Förderung von bis zu 4 Beratertagen bei Neugründungen und Beteiligungen
- Förderung von bis zu 6 Beratertagen bei Betriebsübernahmen
Ablauf
1. Wir setzen uns zusammen und ermitteln Ihren konkreten Beratungsbedarf
2. Sie erhalten ein Angebot zur Vorlage beim Regionalpartner
(Industrie-und Handelskammer oder Wirtschaftsförderung)
3. Wir vereinbaren einen gemeinsamen Termin bei der IHK/Wirtschaftsförderung:
- präsentieren Ihre Gründungsidee
- reichen das Angebot ein
- der Existenzgründungsberater des Regionalpartners bescheinigt mit seinem Votum die Förderwürdigkeit
- füllen den Antrag auf Beratungsförderung aus und unterzeichnen ihn gemeinsam
4. Wir warten ca. 10-14 Tage auf den Zuwendungsbescheid
(wir dürfen leider erst nach dem Eingang starten)
5. Sie erhalten den Beratungsvertrag, unterzeichnen diesen und schicken ihn mir zu.
6. Wir starten mit Ihrer Existenzgründungsberatung.
Sie haben noch Fragen? Rufen Sie mich einfach an - ich freue mich auf Sie und Ihre Geschäftsidee!
02381 - 30 40 486